Ein Zugriff durch Dritte ist mit Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht ohne ausdrückliche Autorisierung im Einzelfall zulässig. Sämtliche Zugriffe auf die betreffenden Systeme müssen durch unseren Support explizit freigegeben und protokolliert werden.
Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Die schriftliche Beauftragung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Bei fest terminierten Datums-/Uhrzeitangaben ist eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Werktagen erforderlich. Wenn Ihrerseits kein Terminwunsch kommuniziert wird, stimmt SQUILD einen Termin mit dem genannten Ansprechpartner des Dritten nach eigenem Ermessen ab. Sofern zum gewünschten Datum keine Support-Ressourcen zur Verfügung stehen, erhalten Sie von uns alternative Terminvorschläge. Sofern der Zugriff außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen soll, ist ein Vorlauf von mindestens 4 Werktagen erforderlich. Dauert ein Zugriff, der während der Geschäftszeiten begonnen hat, bis nach Ende unserer Geschäftszeiten, behalten wir uns vor diesen Zugriff zu unterbrechen und ihn am nächsten Werktag mit Beginn der Geschäftszeiten fortzusetzen.
Wir arbeiten für diesen Prozess aktuell an einem elektronischen Verfahren über unser Kundenportal. Bis dieser elektronische Prozess zur Verfügung steht, schicken Sie bitte eine E-Mail an support@squild.de.